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Welttag des Hörens: Die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema Hören (2/2)

Welttag des Hörens: Die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema Hören (2/2)

Diese Woche werden wir im Zuge des „Welttag des Hörens" auf weitere Fragen rund um das Thema Hören eingehen. In unserem ersten Teil der Serie haben Sie bereits erfahren, wie Sie einer Hörminderung bestmöglich vorbeugen können und welche Möglichkeit es gibt, einen bereits eingetretenen Hörverlust festzustellen.

Tagtäglich erreichen uns zahlreiche Anrufe von Menschen, die unter einer Hörminderung leiden und deren Ausgangssituationen nicht unterschiedlicher sein könnten. Trotz dessen beschäftigen sie häufig dieselben Fragen und Gedanken:


„Wie finde ich ein geeignetes Hörgerät?"

Eine passende Hörhilfe zu finden, ist vor allem in den ersten Monaten oft mit einigem Zeitaufwand verbunden. Nachdem Ihr Hörakustiker mit Ihnen all Ihre Wünsche und Anforderungen an ein Hörgerät geklärt und einen Hör-Test durchgeführt hat, wird er Ihnen eine Auswahl an Geräten zum Testen mit nach Hause geben. Wichtig ist, dass sie diese jeweils über mehrere Tage tragen und sich bestenfalls einige Notizen zu den Dingen machen, die Ihnen positiv und negativ auffallen.

Haben Sie sich dann für einen der kleinen Helfer entschieden, erfolgt eine regelmäßige Feinanpassung durch den Hörakustiker, abhängig von Ihren Erlebnissen und Hörsituationen. Welche Hersteller und Bauformen es gibt und über welche Grund- und Zusatzfunktionen diese verfügen, erfahren Sie rund um die Uhr in unserem PROAURIS Hörgeräte-Vergleich. Tagsüber stehen Ihnen unsere Hörgeräte-Experten gerne auch persönlich zur Verfügung!

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„Kann ich mit einer Kostenübernahme durch die Krankenkasse rechnen?"

Generell erfolgt eine Zuzahlung der Krankenkasse nur, wenn eine Verordnung des Arztes vorliegt und die letzte Kostenübernahme schon mindestens 6 Jahre her ist. Abhängig von dessen Funktionen, ist auch der Preis des Hörgerätes. Die so genannten Nulltarif-Geräte werden bis auf eine eigene Zuzahlung in Höhe von 10 € komplett von der Krankenkasse übernommen.

Liegen die Kosten in einem höheren Bereich, bezahlt die Krankenkasse im Schnitt einen Anteil von rund 785 € für die einseitige Versorgung und noch einmal etwa 628 € für die Versorgung des zweiten Ohrs. Prinzipiell sollten Sie jedoch vor dem Hörgeräte-Kauf mit dem Zuständigen Ihrer Krankenkasse Rücksprache halten, um so sicherzugehen, dass Sie einen entsprechenden Zuschuss erhalten.

„Gibt es auch unauffällige Hörgeräte?"

Ja! Der altertümlichen Vorstellung eines großen, klobigen Apparates, der auffällig hinter dem Ohr sitzt, entsprechen heutige Hörgeräte schon lange nicht mehr. Je nach Bauform sitzen sie entweder im oder hinter dem Ohr, wobei besonders die Im-Ohr-Geräte nahezu unsichtbar im Gehörgang liegen.

Kann ein Gerät beispielsweise bei einem zu kleinen Gehörgang oder einer starken Ohrenschmalzproduktion nicht im Ohr getragen werden, sind die fingernagelgroßen Hinter-dem-Ohr-Geräte meist auch eine dezente Alternative. Diese können oft an die Haar- oder Brillenfarbe des Trägers angepasst werden und sind so nur bei genauem Hinsehen zu erkennen.

Falls Sie weitere Fragen haben oder eine Hörgeräte-Beratung wünschen, stehen Ihnen unsere Hörgeräte-Experten gerne zur Seite.

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