Mit dem richtigen Hörgerät können Sie verlorene Töne wieder hören und steigern dadurch Ihre Lebensqualität. Allerdings gibt es in Deutschland eine sehr große Auswahl an Geräten von verschiedensten Herstellern, weshalb man sich bei der Suche nach dem idealen Gerät auf die Fachberatung durch einen Hörakustiker verlassen sollte. Dieser findet für jeden individuellen Hörverlust das passende Hörgerät und berät Betroffene vom ersten Hörtest bis hin zum Kauf über die Funktionen, den Preis sowie die Vor- und Nachteile infrage kommender Geräte. Da nicht mehr wie früher das Hörgerät selbst, sondern vielmehr die individuelle personenbezogene Dienstleistung und Beratung im Vordergrund steht, wurde im Juli 2017 die Berufsbezeichnung offiziell von „Hörgeräteakustiker“ beziehungsweise „Akustiker“ zu „Hörakustiker“ geändert.
Pauschal lässt sich nicht sagen, dass nur ein Gerät mit Hörgerätepreisen der Oberklasse oder Premiumklasse bei einer Hörschädigung Abhilfe schaffen kann. Geräte mit Hörgerätepreisen der unteren Preiskategorien sind oft mit den aktuellen Standardtechniken ausgestattet und bieten je nach Grad der Hörminderung optimalen Hörkomfort. Die vier Segmente von Hörgerätepreisen gliedern sich wie folgt.
Gutes Hören muss nicht teuer sein. Moderne Modelle mit digitalen Technologien sind bereits zum Nulltarif erhältlich, das heißt die Bezuschussung der Krankenkasse deckt den Preis des Geräts und der sechsjährigen Nachbehandlung durch einen Hörakustiker, bis auf 10 € gesetzliche Zuzahlung, ab. Sie gleichen grundlegende Hörbedürfnisse aus und finden vor allem in einer ruhigen Umgebung ihre ideale Anwendung. Die meisten Modelle verfügen über einen manuellen Hörprogrammwechsel, reduzieren unangenehme Rückkopplungen und Störgeräusche und sind als kleine Hinter-dem-Ohr- sowie Im-Ohr-Geräte erhältlich.
Die Hörgerätepreise der Mittelklasse liegen bei einem Eigenanteil von 500 € bis 1.500 €. Bei diesen Hörsystemen ist eine Programmautomatik standardmäßig enthalten. Sie bietet Hörkomfort in vielen verschiedenen Hörsituationen wie beispielsweise im Straßenverkehr, beim Fernsehen oder im Restaurant und unterstützt den Höralltag damit aktiv. Durch die drahtlose Verbindung kann man die Hörprogramme leicht einstellen und die Lautstärke sehr einfach regeln. Einige Geräte können sich sogar mit dem Fernseher oder mit dem Smartphone verbinden. Auch eine automatische Telefonerkennung, welche das Telefonieren erheblich verbessert, ist vorhanden.
Ist man bereit, einen eigenanteiligen Hörgerätepreis von mindestens 1.500 € zu zahlen, erhält man high-end-Produkte, die viele Features mit sich bringen und den Hörkomfort auf eine höhere Stufe stellen. Neben der Programmautomatik, welche sich selbst auf eine Vielzahl von Hörsituationen einstellt, ist das Richtungshören in dieser Preisklasse in der Regel präziser. Außerdem können die Geräte Schall besser lokalisieren und heben folglich die Sprache besser hervor. Eine kabellose Kopplung mit dem Smartphone ermöglicht eine Vielzahl von weiteren Optionen, so lassen sich beispielsweise Musik, Videos und Skype-Anrufe direkt auf das Hörsystem streamen.
Modelle mit Hörgerätepreisen im Premiumsegment reduzieren die Hörermüdung maßgeblich und unterstützen Betroffene optimal beim alltäglichen Hören in jeglichen Hörsituationen, wie beispielsweise in der Oper, im Restaurant, auf einem Geburtstagsfest oder bei einer Sportveranstaltung. Erhältlich sind diese Geräte als nahezu unsichtbare Hinter-dem-Ohr- und Im-Ohr-Hörgeräte.
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Im Grunde genommen sollte jedes Hörgeräte-Modell der verschiedenen Preisklassen in der Lage sein, einen Hörverlust zu kompensieren. Dennoch ist die Preisspanne bei Hörgeräten ziemlich groß. Wer mehr Hörkomfort verlangt und sein Gerät in den digitalen Alltag integrieren möchte, sollte sich auf einen höheren Hörgerätepreis einstellen. Zudem kann es sein, dass extra angepasste Im-Ohr-Geräte oder Hinter-
dem-Ohr-Geräte mit einem individuell angepassten Ohrpassstück ebenfalls zu einem höheren Hörgerätepreis führen.
Der individuelle Hörgerätepreis wir schließlich von unterschiedlichen Faktoren beeinflusst:
Technische Ausstattung
Zusatz-Funktionen (z.B. Smartphonefähigkeit)
Bauform
Der Hörgerätepreis für ein Gerät beziehungsweise die Versorgung auf einem Ohr besteht grundsätzlich aus folgenden Anteilen:
Hörgerätepreis = Gesetzliche Zuzahlung + Eigenanteil + Zuzahlung der Krankenkasse
Gesetzliche Zuzahlung
Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 € und ist vom Betroffenen selbst an die Krankenkasse zu entrichten. Abhängig von der Krankenkasse und eventuell bestehenden Erkrankungen kann eine Minderung oder sogar Befreiung der Zuzahlung durchgesetzt werden.
Eigenanteil
Dieser wird ebenfalls vom Betroffenen selbst übernommen und ist an den Hörakustiker zu bezahlen. Er stellt den zu entrichtenden Preis nach Abzug der Zuzahlung der Krankenkasse und der gesetzlichen Zuzahlung dar.
Zuzahlung der Krankenkasse
Die Zuzahlung der Krankenkasse ist gesetzlich geregelt und enthält, abhängig von der Krankenkasse, unterschiedliche Inklusivleistungen. Der bezuschusste Pauschalbetrag liegt momentan bei rund 785 € für die einseitige Hörgeräteversorgung und insgesamt etwa 1.400 € für die Versorgung beider Ohren. Um die Zuzahlung zu beantragen, ist eine ohrenärztliche Verordnung für ein Hörsystem notwendig.
Liegt keine ohrenärztliche Verordnung vor, ist die Zuzahlung der Krankenkasse vom Betroffenen selbst zu entrichten. Der Privatpreis für ein Gerät entspricht dann dem vom Hörakustiker angegebenen Hörgerätepreis.
Seit November 2013 werden auch gesetzlich Versicherte bei dem Kauf eines Hörgeräts deutlich besser unterstützt. Analog zu einer Zahnersatzversicherung, bezuschusst die Krankenkasse einen Pauschalbetrag zum Hörgerätepreis, sofern vorab eine Hörgeräteverordnung zum Ausgleich des Hörverlustes mit Hörgeräten durch einen Hals- Nasen-Ohren-Arzt erfolgt ist. Grundsätzlich haben Versicherte mit Leistungsanspruch und ohrenärztlicher Verordnung einen Anspruch auf aufzahlungsfreie Hörgeräte. Der Preis dieser sogenannten Nulltarif-Geräte setzt sich nur aus der Zuzahlung der Krankenkasse und der gesetzlichen Zuzahlung zusammen. Ist der Betroffene zusätzlich noch von der gesetzlichen Zuzahlung befreit, wird der Preis komplett von der Krankenkasse übernommen und er erhält das Gerät kostenlos. Neben dem eigentlichen Hörgerätepreis übernimmt die gesetzliche Krankenkasse auch die Kosten für die Beratung, Programmierung und Anpassung sowie für die Nachbetreuung und eventuell anfallenden Reparaturen nach dem Kauf.
Wenn Kinder schlecht hören und vom HNO-Arzt eine Verordnung für ein Hörgerät ausgestellt bekommen, stehen Eltern meist vor einem Berg an Fragen: Wie finde ich das passende Hörsystem für mein Kind? Mit welchen Preisen kann ich rechnen? Zahlt die Krankenkasse einen Anteil an den Geräten? Grundsätzlich lohnt es sich in so einem Fall, mit dem behandelnden Ohrenarzt und dem Hörakustiker zu sprechen. Sie werden feststellen können, welche Versorgung für das Kind medizinisch notwendig ist und unterstützen Betroffene in der Regel auch bei der Kommunikation mit der Krankenkasse bezüglich der Anteilübernahme am Hörgerätepreis.
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