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Paralympics 2018: Nicht immer ist eine Behinderung offensichtlich

Paralympics 2018: Nicht immer ist eine Behinderung offensichtlich

Die 12. Winter-Paralympics finden dieses Jahr vom 9. bis zum 18. März in der südkoreanischen Stadt Pyeongchang statt. In rund 80 Wettbewerben messen sich die besten Sportler mit einer körperlichen Behinderung in Sportarten wie Skilanglauf, Sledge-Eishockey oder Biathlon. Von den Disziplinen der Olympischen Winterspiele unterscheiden sich diese meist nur durch die Anpassung an die Anforderungen der Teilnehmer.

Viele Menschen denken, dass eine Behinderung nach außen hin immer ersichtlich ist und Betroffene spezielle Maßnahmen zum Ausgleich von Nachteilen, wie beispielsweise Behinderten-Parkplätze, oft zu Unrecht in Anspruch nehmen, nur weil nicht auf den ersten Blick ersichtlich ist, unter welcher Art von Beeinträchtigung sie leiden.

Je nach Ausprägung kann beispielsweise auch eine Schwerhörigkeit in die Definition einer Schwerbehinderung im Sinne des deutschen Gesetzes fallen. Maßgeblich hierfür ist der Grad der Behinderung, kurz GdB, welcher Betroffene ab einer Höhe von mehr als 50 als schwerbehindert einstuft.

Der Grad der Behinderung wird prinzipiell mit Hilfe eines Hör-Testes bestimmt, wobei auch Faktoren wie optionale Sprachstörungen, der Entstehungszeitpunkt der Hörschädigung sowie andere Erscheinungen wie Tinnitus, Gleichgewichtsstörungen oder psychoreaktive Störungen eine große Rolle spielen. Anhand der Höhe des Grades der Behinderung wird dann der Anspruch auf Nachteils-Ausgleichs-Maßnahmen geprüft.

Falls Sie unter einer Hörschädigung leiden, beantworten Ihnen unsere Hörgeräte-Experten gerne alle wichtigen Fragen.

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Aufgrund der starken Auswirkungen auf das Sprachverstehen und den -erwerb, erhalten Kinder, welche von Geburt an oder bis zum siebten Lebensjahr taub oder an Taubheit grenzend schwerhörig sind, in den meisten Fällen lebenslang einen GdB von 100. Selbiges gilt in der Regel auch für eine bis zum 18. Lebensjahr eingetretene an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit in Kombination mit schweren Sprachstörungen.

Bei Erwachsenen ist die Einstufung des Grades der Behinderung abhängig davon, ob beide Ohren betroffen sind, wie stark der Hörverlust jeweils ausgeprägt ist, welche Folgen dieser für den Betroffenen hat und welche Nebenerscheinungen auftreten. Gleichgewichtsstörungen, Tinnitus, chronische Mittelohrentzündungen, die Menière-Krankheit sowie Radikaloperationshöhlen erhöhen je nach Ausprägung, Häufigkeit und Umfang den GdB eines Schwerhörigen.

Ob überhaupt ein Grad der Behinderung vorliegt und wie hoch dieser im entsprechenden Fall ist, wird immer individuell eingestuft und bewertet. Alle hier genannten Kriterien entsprechen den „Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX)". PROAURIS berät Sie gerne persönlich bei allen Fragen rund um die Themen Hören, Schwerhörigkeit und Hörgeräte.

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