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Nulltarif-Hörgeräte


Nulltarif-Hörgeräte


Profitieren Sie von Zuzahlungen Ihrer Krankenkasse

Das individuelle Hörvermögen eines jeden Menschen verschlechtert sich meist mit zunehmendem Alter. Wird ein bestehender Hörverlust nicht durch ein Hörgerät ausgeglichen, kann das Gehirn den nicht mehr gehörten Frequenzbereiche nicht richtig umsetzen und verlernt damit, die entsprechenden Töne zu verarbeiten. Da dieser Prozess irreversibel ist, sollten Sie jetzt handeln und frühzeitig einen Hörakustiker aufsuchen.

Es gibt jedoch eine gute Nachricht für Menschen, die unter Schwerhörigkeit leiden: Die gesetzlichen Krankenkassen haben seit dem 1. November 2013 den Zuzahlungsbetrag deutlich erhöht, so dass sich heutzutage jeder Betroffene ein modernes Nulltarif-Hörgerät mit aktueller Technik und dezentem Design leisten kann.

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Das individuelle Hörvermögen eines jeden Menschen verschlechtert sich meist mit zunehmendem Alter. Wird ein bestehender Hörverlust nicht durch ein Hörgerät ausgeglichen, kann das Gehirn den nicht mehr gehörten Frequenzbereiche nicht richtig umsetzen und verlernt damit, die entsprechenden Töne zu verarbeiten. Da dieser Prozess irreversibel ist, sollten Sie jetzt handeln und frühzeitig einen Hörakustiker aufsuchen.

Es gibt jedoch eine gute Nachricht für Menschen, die unter Schwerhörigkeit leiden: Die gesetzlichen Krankenkassen haben seit dem 1. November 2013 den Zuzahlungsbetrag deutlich erhöht, so dass sich heutzutage jeder Betroffene ein modernes Nulltarif-Hörgerät mit aktueller Technik und dezentem Design leisten kann.

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Krankenkassen erhöhen die Leistungen – So profitieren Sie!

Die gesetzlichen Krankenkassen haben nicht nur die Zuzahlungen auf den Mindestbetrag von bis zu 784,94 € erhöht, sondern auch die Mindestanforderungen für moderne Nulltarif- Hörgeräte angehoben. Durch diese Neuerung ist es nun für jeden Menschen mit Hörproblemen möglich, ein modernes Nulltarif-Gerät mit Digitaltechnologie bereits ab einer gesetzlichen Zuzahlung von 10 € pro Ohr zu erwerben. Diese Nulltarif-Hörgeräte schaffen die Basis für eine grundlegende Hörversorgung und ermöglichen ein optimales Sprachverstehen in häuslicher Umgebung. Jedoch haben gerade aktive Menschen noch höhere Anforderungen und entscheiden sich häufig für ein höherpreisiges Modell.

Geräte der Mittel-, Ober und Premiumklasse unterscheiden sich generell von Geräten der Einstiegsklasse, zu denen auch die Nulltarif-Hörgeräte gehören, bezüglich Hörkomfort, Design und Funktionalität. Sie bieten ein verbessertes räumliches Hören, eine Windgeräuschunterdrückung und die Möglichkeit der Anbindung an verschiedene Audioquellen wie TV und Smartphone. Testen Sie diese kleinen Hochleistungscomputer für Ihr Ohr und nehmen Sie noch heute ganz unverbindlich Kontakt mit PROAURIS auf.

Wie setzt sich der Hörgerätepreis zusammen?

Nicht jedes Hörgerät ist automatisch ein Nulltarif-Gerät. Grundsätzlich ergibt sich der Gesamtpreis eines Hörgerätes aus folgenden Bestandteilen:

Gesetzliche Zuzahlung + Eigenanteil + Zuzahlung der Krankenkasse

  • Gesetzliche Zuzahlung

    Hierbei handelt es sich um einen Betrag von 10 € pro versorgtem Ohr, der an die Krankenkasse bezahlt werden muss. Grundsätzlich kann hiervon eine Befreiung erfolgen; dies muss aber bei der entsprechenden Krankenkasse individuell beantragt werden.

  • Eigenanteil

    Dieser wird vom Betroffenen selbst bezahlt und kann, abhängig vom ausgewählten Hörgerät, mehrere Hundert Euro betragen. Im Fall von Nulltarif-Geräten, beträgt der Eigenanteil Null €, weshalb diese auch als zuzahlungsfreie Geräte bezeichnet werden. Der Eigenanteil ist die Grundlage für die Kategorisierung der Preisklassen.

  • Zuzahlung der Krankenkasse

    Diese beschreibt, wie oben schon erklärt, den Anteil, den die Krankenkasse am Hörgerätepreis übernimmt. Die Kostenübernahme muss individuell beantragt werden und erfolgt nur unter bestimmten Voraussetzungen.

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Welche Vorteile bieten Nulltarif-Hörgeräte?

Nulltarif-Hörgeräte zählen zu den Modellen der Einstiegsklasse. Nulltarif-Hörgerät bedeutet, dass man das Gerät bereits für einer Zuzahlung von 10 € pro Ohr bekommt, inklusive einer sechsjährigen Nachbehandlung durch den Hörakustiker. Durch die Anhebung der Mindestanforderung an solch ein Nulltarif-Hörgerät, sind die Nulltarif-Hörgeräte nicht nur in der Lage, den Hörverlust ausreichend zu kompensieren, sondern besitzen auch genug Funktionen um einen ruhigen Alltag einwandfrei zu meistern. Der größte Vorteil von Nulltarif-Hörgeräten ist der günstige Preis, welcher durch den angehobenen Zuzahlungsbetrag der Krankenkasse ermöglicht wurde. Außerdem bieten bereits Nulltarif-Hörgeräte in gewohnter häuslicher Umgebung optimales Sprachverstehen, eine digitale Klangverarbeitung und ein ansprechendes Design.

Gibt es Nulltarif-Geräte für Kinder?

Leidet ein Kind unter einer Hörminderung, gelten gesonderte Bestimmungen für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Je nachdem, wie stark der Hörverlust des Kindes ist, wird auch ein entsprechend leistungsstarkes Hörgerät zum Ausgleich benötigt. Diese Anforderungen sprengen unter Umständen den Funktionsumfang eines Gerätes zum Nulltarif. Das spielt oft aber keine Rolle, da die Versorgungskosten von Kindern in der Regel vollständig von der Krankenkasse übernommen werden. Alle wichtigen Informationen über die Voraussetzungen und den Ablauf der Versorgung erfahren Eltern von der entsprechenden Krankenkasse.

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Voraussetzungen für eine Hörgeräteverordnung

Um eine Zuzahlung von der gesetzlichen Krankenkasse zu erhalten, muss der Hals-Nasen-Ohren-Arzt Ihres Vertrauens eine Schwerhörigkeit mit Hilfe eines Hörtest nachweisen. Im Anschluss daran kann er, bei positivem Bescheid, eine Verordnung ausstellen, die bescheinigt, dass Sie eine Versorgung durch Hörgeräte benötigen.

Für welche Preisklasse Sie sich entscheiden und ob bereits ein Nulltarif-Hörgerät für Ihre Hörbedürfnisse ausreicht, besprechen Sie in der Testphase mit Ihrem Hörakustiker. Um eine Zuzahlung für beide Ohren zu erhalten, muss auf dem besseren Ohr eine Hörminderung von mindestens 30 dB (z.B. Zischlaute) vorhanden sein. Die Dezibelangabe beschreibt die Abweichung von der Hörschwelle eines Normalhörenden, welcher bei einer Frequenz von etwa 2.000 Hertz das Audiosignal schon bei einem Schalldruckpegel von 0 dB wahrnehmen kann.

Grenzt die Schwerhörigkeit jedoch schon fast an Taubheit, fällt die Zuzahlung durch die Krankenkassen in der Regel höher aus. Eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit wird ab einem Wert von mindestens 81 dB (z.B. Staubsaugen) bescheinigt. Entstand die Schädigung des Gehörs im Zuge Ihrer Arbeitsverrichtung, können die Kosten nach dem entsprechenden Nachweis auch von Ihrer Berufsgenossenschaft erstattet werden.

Sie besitzen eine private Krankenversicherung?

Die medizinische Begutachtung durch den Hals-Nasen-Ohren-Arzt sowie die Kriterien zur Bewertung sind dieselben wie bei den gesetzlichen Krankenkassen, die Erstattungsbeträge bei den privaten Kassen können jedoch stark abweichen. Bei den privaten Kassen richten sich die Erstattungsbeiträge nach den individuellen Vereinbarungen zwischen Versicherung und Versichertem. Gerne informieren wir Sie telefonisch über Referenzwerte für Ihren individuellen Fall und besprechen das Vorgehen bei Ihrer privaten Versicherung.

Abrechnung mit der Krankenkasse durch die Partnerfilialen

Die Partnerfilialen übernehmen die Abrechnung mit der Krankenkasse für Sie. Somit müssen Sie sich um nichts weiter kümmern! Ein Mitarbeiter der Partnerfiliale sendet die Versorgungsanzeige und Verordnung direkt an Ihre Krankenkasse. Falls Sie eine private Krankenversicherung besitzen, rechnen Sie die Kosten für Ihren neuen Alltagshelfer einfach selbst mit Ihrer privaten Kasse ab. Sie erhalten Ihr Modell zu den vertraglichen Preisvereinbarungen, die Sie mit Ihrer privaten Krankenversicherung getroffen haben.

Egal ob privat oder gesetzlich versichert, mit uns wählen Sie den komfortabelsten und günstigsten Weg zu Ihrer verbesserten Lebensqualität.

Was kann ich tun, wenn mir kein Nulltarif-Gerät zusteht?

Grundsätzlich steht Ihnen nur dann kein Nulltarif-Hörgerät zu, wenn Sie die Anspruchsgrundlagen für eine Zuzahlung der Krankenkasse nicht erfüllen. Besitzen Sie beispielsweise schon eine passende Hörlösung für Ihren Hörverlust, wofür Sie die Zuzahlung der Krankenkasse in Anspruch genommen haben, haben Sie erst wieder nach sechs Jahren einen erneuten Anspruch. Außerdem benötigen Sie auch immer eine Verordnung des HNO- Arztes über einen vorliegenden Hörverlust und eine benötigte Versorgung.

Wünschen Sie sich ein neues Hörgerät, weil Sie mit Ihrem aktuellen nicht mehr ausreichend Hören, aber noch keinen Anspruch auf ein Wiederversorgung haben, können Sie im entsprechenden Fachgeschäft jederzeit einen Ansprechpartner für eine Neuanpassung finden. So sparen Sie sich die hohen Kosten, die anfallen würden, da Sie das neue Gerät nicht zum Nulltarif erhalten könnten.

Spielen die Kosten für Sie keine Rolle, können Sie sich selbstverständlich nach ausführlichem Testen auch ohne die Zuzahlung der Krankenkasse ein neues Hörgerät kaufen. Eine entsprechende kostenlose Beratung erhalten Sie bei Ihrem Hörakustiker vor Ort.

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