✓ Professionelle Beratung
✓ Kostenlos Hörgeräte testen
✓ Über 2.150 Partnerakustiker

Kostenübernahme der Gesetzlichen Krankenkassen bei Hörgeräten


Für Betroffene einer Hörminderung, die sich zum ersten Mal mit dem Thema „Hörgerät“ beschäftigen, stellt sich häufig die Frage, wie viel diese eigentlich kostet. Dies kann nicht pauschal beantwortet werden, da die Kosten von einer Vielzahl von Variablen abhängig sind. Doch ist die Hörminderung von einem Hals-Nasen-Ohren-Arzt diagnostiziert worden, wird die gesetzliche Krankenkasse einen erheblichen Teil der Kosten übernehmen.

Seit dem 01.11.2013 gibt es eine Gesetzesänderung, welche die Zuzahlungen der Krankenkassen regelt. Wenn eine Hörminderung vom Hals-Nasen-Ohren-Arzt diagnostiziert wurde und dieser Ihnen eine Verordnung ausgestellt hat, sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, ein Hörgerät bis zu einem gesetzlich vereinbarten Festbetrag zu übernehmen.Dieser Festbetrag beläuft sich auf etwa 785 € für ein Hörgerät bei einseitiger Versorgung und insegsamt etwa 1.400 € bei der Versorgung beider Ohren.

Voraussetzung ist, dass der Hals-Nasen-Ohren-Arzt den Grad und die Art der Hörminderung anhand eines von der Krankenkasse vorgegebenen Kriterienkatalogs feststellt. Beispielsweise muss der Hörverlust im Tonaudiogramm die Hauptfrequenzen betreffen und im Bereich von 500 bis 4.000 Hz und mindestens 30 dB liegen.

Rückruf vereinbaren

  • Für wen suchen Sie ein Hörgerät?
    WEITER
  • Wurde bereits ein Hörtest durchgeführt?
    WEITER
  • Trägt die betreffende Person bereits Hörgeräte?
    WEITER
  • In welchen Gesprächssituationen soll das Hören verbessert werden?
    (Sie können mehrere Antworten wählen)
    WEITER
  • Wussten Sie, dass Ihre Krankenkasse einen Zuschuss von ca. 1.500 € für ein Paar Hörgeräte leistet?
    WEITER
  • Wie lautet Ihre Postleitzahl?
    WEITER
  • Sie erhalten umgehend Ihr persönliches Infopaket per E-Mail.
  • Wir rufen Sie zu Ihrem Wunschtermin zurück!
    Mit Klick auf "Absenden", akzeptiere ich die Datenschutzerklärung von PROAURIS und erkläre mich damit einverstanden, dass meine hier angegebenen Daten zu meiner Hörsituation von PROAURIS verarbeitet, nach telefonischer Terminvereinbarung an den Partnerakustiker und Cochlear Deutschland weitergegeben werden und dieser das Ergebnis eines Hörtests an PROAURIS übermitteln darf.

Wenn der Patient im Sprachaudiogramm weniger als 80 % versteht, liegt eine Schwerhörigkeit vor, die dementsprechend attestiert werden muss. Falls Sie Geräte für beide Ohren benötigen, ist bei dem zweiten ein Abschlag vorgesehen. Durch diesen wird bei einer beidohrigen Versorgung das zweite Hörgerät für den Träger günstiger.

PROAURIS steht Ihnen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung – neutral und unverbindlich!

Lassen Sie sich jetzt kostenlos und unabhängig beraten.

Selbst Einstiegsgeräte verfügen nun über einen Mindeststandard!

Nach neuesten Regelungen sind die Hörakustiker auch verpflichtet, dem Betroffenen mindestens ein Hörgerät zum Testen anzubieten, welches ohne Zuzahlung erworben werden kann. Es ist dann lediglich die gesetzliche Zuzahlung von 10 € pro Ohr zu leisten. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen also sicherstellen, dass die betroffene Person ein Hörgerät zur Verfügung gestellt bekommt, durch welches die Hörminderung ausreichend ausgeglichen wird. Nach der Anpassung prüft der Hals-Nasen-Ohren-Arzt die Verbesserung des Sprachverstehens mittels eines Hörtests. Hat sich das Sprachverständnis des Betroffenen durch die Unterstützung mit einem Hörgerät um mehr als 20 % gesteigert, hat dieser Anspruch auf die gesetzliche Zuzahlung der Krankenkasse. Im Preis inbegriffen ist ebenfalls die Beratung durch den Hörakustiker, anfallende Reparaturkosten, sowie die Wartung des Hörgerätes innerhalb der nächsten sechs Jahren nach der Verordnung.

Eine weitere Änderung sind die technischen Anforderungen an Hörgeräte ohne Zuzahlung. Diese sind weitaus strenger als zuvor, da nun ebenso Einstiegsgeräte über einen technischen Mindeststandard verfügen müssen, die es dem Betroffenen ermöglichen, die Schwerhörigkeit im Alltag ausreichend zu mindern. Der technische Mindeststandard setzt eine Ausstattung mit Digitaltechnik voraus. Das Hörgerät muss weiterhin mindestens über vier Kanäle verfügen, die getrennt voneinander geregelt werden können. Ebenfalls wird vorausgesetzt, dass es unangenehme Umgebungsgeräusche ausblenden bzw. vermindern kann. Es müssen zusätzlich mindestens drei Programme zur Verfügung stehen, die individuell auf den Träger abgestimmt werden können. Haben Sie weitere Fragen bezüglich der technischen Ausstattung von Hörgeräten? Unsere Hörgeräte-Experten von PROAURIS stehen Ihnen stets zur Verfügung und vereinbaren auf Wunsch einen Termin für Sie bei einem Hörakustiker in Ihrer Nähe.

Sie haben eine Frage?

Lassen Sie sich jetzt kostenlos und unabhängig beraten.

Gibt es Ausnahmeregelungen bei der Zuzahlung?

In Ausnahmefällen zahlt die Krankenkasse auch für qualitativ hochwertigere Modelle, die die Kosten für den gesetzlichen Festbetrag übersteigen. Die Notwendigkeit muss jedoch medizinisch notwendig und begründet sein. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die betroffene Person, wie beispielsweise eine Krankenschwester auf der Intensivstation, einen Beruf ausübt, bei welchem sie auf bestmögliches Hören angewiesen ist.

Falls Sie bereits ein Hörgerät haben, steht Ihnen nach sechs Jahren eine erneute Zuzahlung der Krankenkasse zu. Da es sich um eine Folgeversorgung handelt, wir keine erneute Verordnung durch den Hals-Nasen-Ohren-Arzt benötigt und es reicht in der Regel aus, einen Hörakustiker aufzusuchen.

Sollten Sie weitere Fragen haben, die die Zuzahlungsregelungen der gesetzlichen Krankenkassen in Bezug auf Hörgeräte betreffen, stehen wir von PROAURIS Ihnen gerne zur Verfügung! Weiterhin helfen wir Ihnen auch, einen Hörakustiker in Ihrer Nähe zu finden und vereinbaren auf Wunsch einen Termin für Sie vor Ort.

Lassen Sie sich jetzt kostenlos und unabhängig beraten.

Actimonda Krankenkasse

Bei Hörgeräten handelt es sich um Hilfsmittel, die dazu beitragen, den Behandlungserfolg einer Erkrankung zu sichern bzw. die Folgen zu mindern. Aus diesem Grund steht es den Versicherten der actimonda Krankenkasse zu, auf solche Hilfsmittel zurückzugreifen.

Wenn die medizinische Notwendigkeit festgestellt wurde, übernimmt die actimonda Krankenkasse die Anschaffungskosten sowie die Kosten für eine notwendige Ersatzbeschaffung. Änderungen und Reparaturen werden ebenfalls übernommen. Generell zahlt der Versicherte 10 % der Kosten, mindestens 5 € und höchstens 10 €.

AOK
Atlas BKK ahlmann
Audi BKK
Bahn BKK
BARMER
Bertelsmann BKK
BIG direkt gesund
BKK Achenbach Buschhütten
BKK advita
BKK Akzo Nobel Bayern
BKK Diakonie
BKK Dürkopp Adler
BKK Euregio
BKK exklusiv
BKK Faber Castell & Partner
BKK firmus
BKK Freudenberg
BKK Gildemeister Seidensticker
BKK Henschel Plus
BKK Herkules
BKK HMR
BKK Linde
BKK Melitta Plus
BKK MEM
BKK Mobil Oil
BKK PFAFF
BKK Pfalz
BKK ProVita
BKK Public
BKK Scheufelen
BKK Schwarzwald-Baar- Heuberg (BKK SBH)
BKK Technoform
BKK Textilgruppe Hof
BKK VBU
BKK VDN
BKK Verband Plus
BKK Vital
BKK Werra Meissner
BKK Wirtschaft und Finanzen
BKK ZF & Partner
BKK24
BOSCH BKK
Brandenburgische BKK
Continentale Betriebskrankenkasse
DAK Gesundheit
Debeka BKK
Die BERGISCHE Krankenkasse
Die Schwenninger Krankenkasse
Die Techniker Krankenkasse
Energie BKK
HEIMAT Krankenkasse
HEK – Hanseatische Krankenkasse
hkk
IKK Brandenburg und Berlin (IKK BB)
IKK classic
IKK gesund plus
IKK Nord
IKK Südwest
KKH Kaufmännische Krankenkasse
KNAPPSCHAFT
Metzinger BKK
mhplus BKK
NOVITAS BKK
pronova BKK
R + V Betriebskrankenkasse
Salus BKK
SBK
Securvita Krankenkasse
SIEMAG BKK
SKD BKK
TUI BKK
VIACTIV Krankenkasse
WMF Betriebskrankenkasse

Sie haben eine Frage?

Lassen Sie sich jetzt kostenlos und unabhängig beraten.

Danke, dass Sie sich für PROAURIS interessieren!

Diese Website nutzt Cookies zur Verarbeitung von Endgeräteinformationen und personenbezogenen Daten. Einige Cookies sind für den Betrieb dieser Website technisch notwendig. Andere Cookies und Funktionen dienen der Einbindung von Inhalten externer Dienste oder der statistischen Analyse. Ihre Einwilligung dazu ist freiwillig. Sie können das Setzen technisch nicht notwendiger Cookies durch einen Klick auf „Ablehnen“ verhindern und unsere Webseite trotzdem nutzen.